Allnet-flatrate.net Vodafone Vodafone zu Telekom wechseln

Wie funktioniert der Wechsel?

Als erstes muss der bestehende Vertrag bei Vodafone gekündigt werden. In den meisten Fällen gilt hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wodurch mehr als genug Zeit bleibt, nach der Kündigung bei Vodafone den neuen Vertrag bei der Telekom abzuschließen.

Wo kann ich wechseln?

  1. Online über https://www.t-mobile.de/
  2. über einen Telekom Shop in Ihrer Nähe
  3. Telefonisch über die Kundenhotline
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Immer schriftlich kündigen

Die Kündigung des Vodafone-Vertrages sollte dabei immer schriftlich und idealerweise per Brief und Einschreiben ODER per Fax erfolgen. Neben der Kundennummer und der Mobilfunknummer dürfen natürlich auch die Unterschrift und das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, nicht fehlen.

Kündigungsschreiben

Checkliste für das Kündigungsschreiben

  • Anschrift von Vodafone
  • Ihre aktuelle Anschrift
  • Ihre Vodafone-Kundennummer
  • Ihre Vodafone Rufnummer
  • Datum und Ort
  • Ihre Unterschrift


Kündigung OHNE Rufnummermitnahme

Kündigung MIT Rufnummermitnahme

Musterkündigung zum Download

Ergänzen Sie einfach Ihre persönlichen Daten und schicken Sie die Kündigung per Post an Vodafone.

Kündigungsbestätigung anfordern

Egal ob online oder per Brief, es empfiehlt sich dringend, immer gleichzeitig eine schriftliche Kündigungsbestätigung anzufordern und auch auf diese zu bestehen. Kommt es später zu Unstimmigkeiten über die Details der Kündigung, so hat man immer einen schriftlichen Nachweis über die Kündigung selbst sowie über Einzelheiten wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Kündigung.

Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?

Während der Laufzeit des Vodafone-Vertrages, also innerhalb der ersten zwei Jahre, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Da der Vertrag für zwei Jahre abgeschlossen wurde, kann auch erst zum Ende dieser Vertragslaufzeit gekündigt werden. Damit muss spätestens im 21. Monat der Vertragslaufzeit zum Ende des 24. Monats gekündigt werden, damit die Kündigung auch tatsächlich genau zum Ende der zwei Jahre gültig wird.

Vorsicht vor der automatischen Verlängerung

Es kann natürlich nie schaden zu wissen, wann der eigene Mobilfunkvertrag ausläuft. Gerade Wechselwillige sollten diesen Punkt aber ganz genau im Auge behalten, denn wer nicht rechtzeitig vor Ablauf der Zweijahresfrist kündigt, der tappt in die Falle der automatischen Vertragsverlängerung. Bei Vodafone gilt derzeit: Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Mobilfunkvertrag um weitere 12 Monate – und das völlig rechtens! Die Kündigung ist dann erst wieder zum Ende dieser neuen Vertragslaufzeit möglich, auch hier gilt aber wieder die Kündigungsfrist von drei Monaten.

Kaum Chancen auf einen Wechsel während der Vertragslaufzeit

Während der Vertragslaufzeit gibt es übrigens kaum eine Chance, einen bestehenden Mobilfunkvertrag vorzeitig zu kündigen. Viele Mobilfunkanbieter gewähren aber aus Kulanz die vorübergehende Stilllegung des Vertrages, wenn der Vertragsinhaber zum Beispiel nachweislich für längere Zeit im Ausland ist. Eine Kündigung ist dies aber ausdrücklich nicht. Nachdem der Vertrag reaktiviert wurde, läuft er also mit den gleichen Konditionen und der verbleibenden Restlaufzeit weiter.

Fallen für die Kündigung Kosten an?

Die Vertragskündigung selbst ist natürlich kostenlos möglich. Allerdings können zusätzliche Kosten für etwaige Zusatzpakete oder die Rufnummernportierung anfallen.

Bei der Kündigung auf Zusatzpakete achten

Wer außer dem eigentlichen Vertrag bei seinem Mobilfunkanbieter oder bei Drittanbietern Zusatzpakete wie Auslandsoptionen oder Klingelton-Abos bestellt hat, der muss zusätzlich zum Mobilfunkvertrag natürlich auch die Zusatzpakete rechtzeitig kündigen. Andernfalls laufen diese Abonnements oft auch ohne dazugehörige Mobilfunknummer weiter. In den meisten Fällen gilt hier aber eine kürzere Kündigungsfrist von nur einem Monat.

Rufnummernportierung beantragen

Inzwischen ist es problemlos möglich, seine bisherige Handynummer zu einem neuen Mobilfunkanbieter mitzunehmen. Hierbei weist man am besten schon im Kündigungsschreiben auf die gewünschte Rufnummernmitnahme hin. Allerdings veranschlagen mittlerweile fast alle Mobilfunkanbieter eine Gebühr für diesen Service, bei Vodafone werden derzeit mit einem Laufzeitvertrag und Allnet Flat 29,95 Euro in Rechnung gestellt.

Telekom-Vertrag abschließen

Sobald der bestehende Vodafone-Vertrag fristgerecht gekündigt ist und auch eine Kündigungsbestätigung vorliegt, kann der neue Telekom-Vertrag abgeschlossen werden. Je nach persönlicher Vorliebe kann dies über das Internet, im Telekom-Shop oder auch per Telefon erfolgen. Jede Variante hat dabei ihre Vorteile, im Online-Shop bietet die Telekom zum Beispiel den einen oder anderen Online-Vorteil, während man im Telekom-Shop um die Ecke immer den gleichen Ansprechpartner hat.

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Ausreichend Zeit für den Vertragswechsel einplanen

Für den Abschluss des Telekom-Vertrages sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen, da sowohl die Rufnummernmitnahme als vor allem auch die Bonitätsprüfung für die Telekom-Flat eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Um dann nicht nach Ende des Vodafone-Vertrages ohne Handy-Vertrag dazustehen, sollte der Telekom-Vertrag kurz nach Eingang der Kündigungsbestätigung abgeschlossen werden. Um wirklich sicher zu gehen, kann der Telekom-Vertrag auch bereits ein oder zwei Tage vor Ablauf des Vodafone-Vertrages beginnen – lieber einen Tag doppelt zahlen, als nicht erreichbar sein.

Bei Vertragsabschluss Rufnummernportierung beauftragen

Die Mitnahme der eigenen Handynummer ist inzwischen ein so üblicher Vorgang, dass bei Abschluss des Telekom-Vertrages auch gleich die Rufnummernportierung beantragt werden kann. Dies erspart den zusätzlichen Mehraufwand und stellt sicher, dass die Mobilfunknummer auch wirklich ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.

Bei Vodafone kann die Rufnummernmitnahme bereits 123 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit beantragt werden, aber selbst nach dem Vertragswechsel bleiben noch 90 Tage Zeit, um bei der Telekom nachträglich die Rufnummernportierung in Auftrag zu geben.

Was passiert mit Handys aus dem Vodafone-Vertrag?

Wer zusätzlich zu seiner Allnet Flat von Vodafone ein Handy erhalten hat, der braucht sich nach der Kündigung keine Sorgen zu machen: Vertragsgeräte werden durch monatliche Raten über zwei Jahre finanziert. Nach Ablauf des zweijährigen Mobilfunkvertrages ist also auch das Handy abbezahlt und gehört somit vollständig dem Vertragsinhaber.

Was passiert mit SIM-Lock-Geräten?

Auch Smartphones mit SIM-Lock oder Netzsperre können nach dem Ende der Vertragslaufzeit meist kostenlos entsperrt werden. Auf diese Weise können auch bei Vodafone mit SIM-Lock erworbene Smartphones im Telekom-Netz genutzt werden. Allerdings gibt es laut Vodafone inzwischen sowieso kaum mehr Altgeräte mit SIM-Lock. Lediglich iPhone 6s und iPhone 6s Plus wurden bis Ende 2015 mit SIM-Lock ausgeliefert, können inzwischen aber ganz einfach per iTunes entsperrt werden. Ein Vertragswechsel von Vodafone zur Telekom ist also nicht schwer, und wer die hier aufgeführten Tipps beherzigt, der telefoniert schon bald im neuen Telekom-Netz!

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