Allnet-flatrate.net Ratgeber EU-Roaming

EU-Roaming Gebühren

Seit dem 15. Juni 2017 entfallen die Roaming-Gebühren. Seitdem zahlen EU-Bürger die in einem anderen EU-Land sind (z.B. im Urlaub) keine Roaming-Gebühren für das Telefonieren, SMS-Schreiben oder für das mobile Internet (Datenroaming).

D.h. Sie können Ihren deutschen Handyvertrag ohne zusätzliche Kosten auch im EU-Ausland nutzen, Sie haben also einen Handyvertrag mit EU Flat automatisch erhalten.

Beispiel: Sie haben in Deutschland eine Allnet Flat und sind gerade in Polen im Urlaub, dann können Sie Ihr Handy ganz normal benutzen (Telefon, SMS, Internet, WhatsApp, Facebook usw.), da keine zusätzlichen Kosten mehr erhoben werden.

Länderübersicht

Hier finden Sie eine Übersicht der EU-Staaten (inklusive der Länder des europäischen Wirtschaftsraums), in denen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Auf der darauf folgenden Karte sind diese Länder grün markiert, während die Länder, in denen diese Regelung nicht gilt, rot markiert sind. Das Vereinigtes Königreich ist aktuell noch in der EU, wird aber bald ausscheiden.

Manche Anbieter weiten die Regelungen freiwillig auf die Schweiz (gelb) oder andere Länder aus. (Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach.)

Hier gilt das EU-Roaming

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Republik Zypern

Europäische Gebiete und Inseln

Einige Gebiete und beliebte Ferieninseln gehören nicht zum europäischen Festland bzw. Kontinent, sehr wohl aber noch zu europäischen Staaten. Aus diesem Grund gilt die EU-Verordnung auch für diese Regionen.

In den folgende Regionen gilt das EU-Roaming ebenfalls:

  • Azoren
  • Balearen
  • Ceuta
  • Französisch Guyana
  • Gibraltar
  • Guadeloupe
  • Kanarische Inseln
  • La Réunion
  • Madeira
  • Martinique
  • Mayotte
  • Melilla
Fragen Sie aber zur Sicherheit bei Ihrem Anbieter nach, in welchen Ländern die Leistungen eingeschlossen sind!

Welche Nutzung ist inklusive?

Grundsätzlich gilt der Leitspruch „Roam-Like-At-Home“, also es sollen im EU-Ausland die selben Preise gelten wie im Heimatland. Was man alles im EU-Ausland nutzen kann, lässt sich im Detail leider nicht beantworten, da dies bei jedem Tarif und Anbieter variieren kann.

Wenn man eine deutsche Allnet-Flatrate mit Datenvolumen hat, kann man nach der EU-Verordnung immer auch kostenlos aus einem Aufenthaltsland in der EU in deutsche Netze anrufen und SMS senden. Auch kann man in einem gewissen Rahmen (s. „Datenvolumen im Ausland reduzieren“) ohne Aufpreis im Aufenthaltsland das mobile Internet nutzen.

Oft bieten die Provider Zusatzoptionen an, mit denen man zusätzlich auch innerhalb des Aufenthaltslandes ohne zusätzliche Gebühren telefonieren und SMS verschicken kann. Bei solchen Optionen sind selten auch Gespräche aus dem EU-Ausland in ein anderes EU-Land enthalten.

Telefonate aus Deutschland ins EU-Ausland sind nie von diesen Regelungen betroffen und werden nach der Preisliste des Anbieters abgerechnet!

Rechtsgrundlage

Das Mobilfunknetz innerhalb der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum unterliegt einer internationalen Gesetzgebung: Die EU Roaming-Verordnung. Sie wird durch das EU-Parlament und einem eigens eingerichteten Rat in öffentlichen Gremien beschlossen. Das erste Abkommen trat im Juni 2007 in Kraft.

Bis heute regelt die Roaming-Verordnung die Maximalpreise für Roaming-Dienste in Europa, die Endverbraucherpreise und sorgt für die notwendige Transparenz. (Die kostenlose SMS mit Preisinformationen direkt nach dem Grenzübertritt ist ein bekanntes Beispeil.)

Datum Roaming-Verordnungen
ab 2014 (1.7.2014)
  • Die sogenannte EU Roaming-Verordnung IV regulierte Preise für die die Nutzung fremdländischer Mobilfunknetze. Die maximalen Kosten für Telefonie, SMS und Internetnutzung wurden festgelegt. Zudem wurde dem Mobilfunknutzer während des Auslandsaufenthalts zugestanden, den Mobilfunkanbieter frei zu wählen.
ab 2016 (1.5.2016)
  • Ab Ende April 2016 deckelte die Verordnung den maximalen Aufschlag auf den Inlandspreis pro Nutzungseinheit (Minute, SMS oder Megabyte Datenvolumen). Die Summe aus Inlands- und Roaming-Gebühr durfte dabei den 2014 gesetzten Preis nicht überschreiten. Die anfallenden Roaming-Kosten im gesamten Abrechnungszeitraum wurden auf 50€ begrenzt.
seit 2017 (15.6. 2017)
  • Seit Mitte 2017 sind EU Roaming-Gebühren de facto abgeschafft. Vertragliche Flatrate-Pakete dürfen jetzt auch EU-weit ohne Preisaufschläge verbraucht werden.
  • Allerdings sind zum Schutz der Mobilfunkanbieter gewisse Sonderregelungen zulässig; Zusatzkosten können ab einem bestimmten Nutzungsvolumen (Fair-Use-Regelung) weiterhin erhoben werden, um zu verhindern, dass Kunden eine günstigere SIM-Card im Ausland erwerben und dauerhaft im Inland nutzen.
  • Des Weiteren kann der Netzbetreiber einen Antrag auf Preisaufschläge stellen, wenn ihm keine kostendeckende Netzbetreibung mehr möglich ist und er dies auf die Inlandspreise umlegen muss. Wie die Beweisführung dieses Umstandes aussehen könnte, wird sich erst in der Praxis zeigen müssen.

Einschränkungen

Seit dem 15.6.2017 gilt die EU-Roaming-Verordnung. Bei der Umsetzung dieser Regelung wurde den Mobilfunkanbietern Spielraum gelassen, um eventuell anfallende Zusatzkosten vermeiden zu können, oder diese an den Kunden weitergeben zu können. Da die Regelungen neu sind und die Anbieter ihre Möglichkeiten austesten, kann es derzeit leicht zu Unklarheiten kommen.

Tarife ohne Roaming oder mit eingeschränktem Roaming

  • Mobilfunkanbietern steht offen, Tarife anzubieten, in denen eine Nutzung im Ausland ganz ausgeschlossen ist. In diesem Fall ist das einwählen mit der SIM-Karte in ausländische Netze nicht möglich. (Notrufe sind weiterhin möglich).
  • Es dürfen aber auch Tarife angeboten werden, in denen nur bestimmte Dienste, wie Telefonie, Senden und/oder Empfangen von SMS oder Datenverbindungen im Ausland nicht möglich sind.

Im Vertrag eingebundene Europa-Pakete

  • Einige Anbieter haben in ihren Verträgen Europa-Pakete oder andere Auslands-Optionen integriert. Bei diesen wird bereits bei Vertragsabschluss vereinbart, in welchem Rahmen der Kunde im europäischen Ausland telefonieren, SMS schreiben und surfen kann. Mit dieser vertraglichen Übereinkunft werden die EU-Regelungen („Roam-Like-At-Home“) ungültig. Dadurch kann es dazu kommen, dass einem im EU-Ausland wesentlich weniger Inklusivvolumen zur Verfügung steht, als wenn keine Vereinbarung getroffen wäre und damit die EU-Regelung greifen würde.

Reduziertes Datenvolumen im Ausland

  • Anbieter dürfen das für das Inland vertraglich festgelegte Datenvolumen für die Auslandsnutzung reduzieren. Auch dabei gibt die EU strikte, aber auch komplizierte Vorgaben: Die Menge des im Ausland nutzbaren inklusiven Datenvolumens errechnet sich durch die Höhe des Tarifpreises und den anfallenden Kosten für den Anbieter durch die Internetnutzung im Fremdnetz (derzeit 7,70€ + MwSt.). Mehr Infos hier.

Gebühren nach Fair-Use-Grenzüberschreitung

  • Die Anbieter dürfen (innerhalb eines definierten Rahmens) eine angemessene Nutzung (Fair-Use) vom Kunden verlangen. Dafür darf der jeweilige Anbieter das Nutzungsverhalten eines Kunden über vier Monate hinweg beobachten. Sollte der Kunde seine SIM-Karte in diesem Zeitraum mehr Tage im Ausland als im Inland genutzt haben, darf der Anbieter zusätzliche Gebühren auf die Auslandsnutzung aufschlagen.
  • Für die Aufschläge hat die EU-Kommission Obergrenzen festgelegt.

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